Schlichten statt richten!

Das Schiedsamt...

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Näheres hierzu finden Sie auch unter der Adresse: www.bds-giessen.de

Dort finden Sie auch die für Ihr Anliegen einschlägigen Gesetze und Bestimmungen. Unter der "Suchfunktion" können Sie dann auch das für Sie zuständige Schiedsamt herausfinden, falls Ihr Antragsgegner nicht in Büdingen wohnt.

Ein Ehrenamt bedeutet, dass ich für meine Tätigkeit keine Entlohnung erhalte, lediglich ein Teil der Verfahrensgebühren (näheres hierzu siehe unter "Das Verfahren") erhalte ich, den Rest bekommt die Stadt, die mir ein entsprechend ausgestattetes Büro in der Stadtverwaltung und die erforderliche Büroausstattung zur Verfügung stellt und auch alle Kosten für die notwendigen Fortbildungsveranstaltungen übernimmt.

 

Das Schiedsamt ist -  zusammengefasst - zuständig

  • für alle Verfahren, in denen nach § 1 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung ein Einigungsversuch durchzuführen ist (obligatorische d.h. gesetzlich vorgeschriebene Streitschlichtung, siehe auch § 15a eGZPO).
  • für sonstige Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (fakultativ) über vermögensrechtliche Ansprüche, sofern sie nicht zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bzw. Familiengerichte gehören, oder an ihnen Behörden beteiligt sind.
  • Das Schiedsamt ist darüber hinaus Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung in der jeweils geltenden Fassung.

Die Vorteile der konsensualen Streitbeilegung liegen auf der Hand

  • Sie erhalten schnell und unbürokratisch einen Termin um Ihr Problem mit mir zu besprechen.
  • Das Verfahren ist konkurrenzlos schnell und preiswert.
  • Die im Termin protokollierte Einigung kommt einem gerichtlichen Titel gleich und ist darüber hinaus - im Fall der Fälle - 30 Jahre vollstreckbar.
  • Letztlich gibt es im Schlichtungsverfahren keinen Gewinner und keinen Verlierer!